Betroffene von Neonazi-Feindeslisten bleiben ungeschützt – BMB und VBRG kritisieren beschlossenes Gesetz
Der Bundestag hat in der Nacht vom 24./25. Juni 2021 ein Gesetz (19/28678, 19/31115) verabschiedet, das unter anderem den Schutz gegen rechte „Feindeslisten“ verbessern soll – mit dem neuen Paragrafen 126a StGB, der das Verbreiten solcher Listen künftig unter Strafe stellen soll. Doch beim Schutz der Betroffenen bleiben gravierende Lücken, kritisieren der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) und der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG).
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